Pflegeleistungen
Leistungsübersicht
Sorgenfrei, jeden Tag
Wir helfen pflegebedürftigen Menschen bei ihrer täglichen Bewältigung der häuslichen Aufgaben und Verpflichtungen, um ihnen möglichst lange ein Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Perfekt betreut und qualifiziert versorgt von hoch motivierten und herzlichen Pflegekräften Mit viel Ruhe und ohne Zeitdruck, wir nehmen uns Zeit für die persönlichen Bedürfnisse unserer Klienten. Wir unterstützen unsere Patienten auf dem Wege der Genesung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. In enger Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten führen wir verordnete die Maßnahmen durch.
Betreuung im Haushalt
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Besitzen Sie einen Pflegegrad, so haben Sie den Anspruch auf eine Pflegekassen-Zusatzleistung in Höhe von 125,00 € / Monat. Unser freundliches und erfahrenes Personal besucht Sie dafür bis zu 4x monatlich und übernimmt Aufgaben im Haushalt, sei es eine Mahlzeit zuzubereiten, Reinigungsarbeiten zu erledigen, die Fenster zu putzen oder Einkäufe zu tätigen. Selbstverständlich können wir die Zeit auch für einen Spaziergang, ein Gespräch oder ein Spiel nutzen.
Private Leistungen
Auch ohne Pflegegrad sind wir gerne bereit, Sie im Haushalt zu unterstützen. Erkundigen sie sich bei uns und lassen Sie sich ein individuelles Angebot zu den möglichen private Auftragsleistungen unterbreiten.
Ambulante Grundpflege
Durch Ihre Krankenversicherung übernommene Leistungen (Beispiele):
Behandlungspflege nach § 37.2 SGB V
- Verbandswechsel Wundversorgung
- Gabe von Medikamenten
- Medikamenten-Management
- Insulingabe und s.c. Injektionen
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Portversorgung
- Parenterale Ernährung
Krankenhausvermeidungspflege nach § 37.1 SGB V
- Häusliche Pflege und Haushaltshilfe bis zu 4 Wochen nach einem Krankenhausaufenthalt
Palliativversorgung
- Kurzinfusionen
- Ernährungshilfen
Durch Ihre Pflegeversicherung übernommene Leistungen nach dem SGB XI (Beispiele):
Alltagshilfen
- Hilfestellung bei der Körper- und Hautpflege
- Duschen und Baden
- An- und Auskleiden
- Einkauf
- Begleitung zum Arzt und externen Erledigungen
- Hilfe bei der Einnahme der Mahlzeiten
Individuelle Förderung
- Mobilität
- Kognitive Fähigkeiten und psychisches Verhalten
- Fähigkeit zur Selbstversorgung
- Bewältigung von krankheitsbedingten Belastungen
- Gestaltung des Alltags bzw. des Tagesablaufs
Weitere Leistungen
- gesetzl. vorgeschr. Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
- Urlaubs- und Verhinderungspflege
- allgemeine Betreuungsleistungen im Haushalt
- Unterstützung bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
Wundmanagement
Bei uns kümmert sich eine ausgebildete Wundschwester um die strukturierte Versorgung von Wunden. Dies umfasst u. a. die Wundanamnese, Wundinspektion, Wundbehandlung, Schmerztherapie und Wunddokumentation mit folgenden Zielen:
- Verkürzung des Wundheilungsprozesses
- Erhöhung der Wundheilungsrate
- Verbesserung der Versorgungskontinuität
Diabetesmanagement
In Zusammenarbeit mit einem externen Anbieter übernehmen wir bei insulinpflichtigen Patienten die Messung der Blutzuckerwerte und die erforderliche Insulingabe.
- Versorgung mit Teststreifen, Lanzetten sowie Nadeln gemäß TRBA 250
- Rezepteinholung beim Arzt, Einlösung des Rezepts bei der Apotheke und Auslieferung an die Klienten
Beratung
Wir sind für Sie da als kompetenter Ansprechpartner in Sachen Pflege. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns unter Telefon 039407-330.
Allgemeine Beratung zu Ihren Fragen
Bei uns erhalten Sie kompetent Auskunft und Beratung über alles, was Sie über pflegerelevante Themen wissen möchten. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Kunden auch beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen etc.
Kommen Sie zu uns, und wir führen mit Ihnen eine auf Ihre Belange zugeschnittene Beratung durch.
Gesetzl. vorgeschriebene Beratung nach § 37.3 SGB XI
Im Falle, dass Sie die Pflege von Angehörigen zu Hause selber durchführen, erhalten Sie in Abhängigkeit des Pflegegrades unterschiedlich hohe Geldleistungen von Ihrer Pflegekasse.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährliche und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährliche Begutachtungs- und Beratungsbesuche stattfinden müssen. In der Regel übernehmen dies Pflegedienste, welche auch den Nachweis darüber an die Pflegekassen übermitteln.